Hintergrund
Die Stadtverordneten in Limburg hatten im November entschieden, die Taubenpopulation (also die Anzahl der Tauben) zukünftig per Genickbruch zu „reduzieren“, sie also zu töten.
An dieser Entscheidung gab es viel Kritik. Nun gab es eine Volkabstimmung, in der darüber abgestimmt wurde, diesen Beschluss aufzuheben. Leider hat die Mehrheit der Wähler*innen dafür gestimmt, den Beschluss nicht aufzuheben.
Es gibt Alternativen
Die geplante Tötung der Stadttauben stellt aus unserer Sicht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Bereits 2021 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil festgehalten, dass Behörden keine Erlaubnis zur Tötung von Tauben erteilen dürfen, wenn mildere Alternativen zur Verfügung stehen. Das Fazit des damaligen Rechtsstreits gilt für alle Wirbeltiere: Die Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden und auch nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn konkrete Gesundheitsgefahren festgestellt und Alternativen umfassend abgeklärt wurden. Für Stadttauben wurde mittlerweile ausreichend belegt, dass kein erhöhtes Gesundheitsrisiko von den Tieren ausgeht.
Für uns als Deutscher Tierschutzbund steht fest:
„Sobald die erste Taube in Limburg getötet wird, werden wir Strafanzeige gegen die Verantwortlichen stellen.“
-THOMAS SCHRÖDER, Präsident Deutscher Tierschutzbund
Weitere Infos und Material
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