Neben der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung gibt es auch gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche, in denen neue Stoffe, die z. B. in Kosmetik, Reinigungsmitteln oder Medikamenten zum Einsatz kommen, auf ihre Sicherheit für den Menschen getestet werden. Bei solchen Giftigkeitsprüfungen müssen Mäuse und Ratten, aber auch Kaninchen, Hunde und manchmal Affen die Chemikalien fressen, einatmen oder sie bekommen sie auf die Haut aufgetragen oder ins Auge geträufelt. Solche Versuche machen die betreffenden Hersteller auch schon bei der Entwicklung neuer Stoffe und Produkte, ohne dass dies gesetzlich vorgeschrieben wäre.
Für die Ausbildung von Studenten werden an Universitäten unterschiedliche Versuche an Tieren durchgeführt: Es werden zum Beispiel Mäuse, Fische, Frösche oder Insekten seziert, um den Studenten zu erklären, wie der Körper aufgebaut ist. Außerdem müssen Studenten im Tiermedizin- oder Medizinstudium praktische Übungen an toten und lebenden Tieren durchführen.
Dabei handelt es sich zum einen um einfache Behandlungen, wie dem Üben der Blutabnahme bei einer Taube. Auf der anderen Seite werden aber auch chirurgische Eingriffe erlernt, indem die Studenten zum Beispiel bei einem Schaf einen Kaiserschnitt durchführen. Das Tier musste nur für diese Übung trächtig (also schwanger) werden.