Sugar Glider sind keine Haustiere

Sugar Glider „Pippin“ im Tierschutzzentrum Weidefeld des Deutschen Tierschutzbundes

Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V. / Marc Jeworrek

Auch wenn Sugar Glider (auch als Kurzkopfgleitbeutler bekannt) super süß sind, gehören sie nicht ins Wohn- oder Kinderzimmer. Ursprünglich kommen die Tiere aus Australien. Hier leben sie in großen Revieren und gleiten in bis zu 60 Metern Höhe zwischen den Bäumen. In einem privaten Zuhause können Sugar Glieder nicht so gehalten werden, dass ihre Bedürfnisse erfüllt werden.

„Dass exotische Tiere wie Sugar Glider in Deutschland uneingeschränkt gezüchtet, gehandelt und gehalten werden dürfen, ist ein riesiges Tierschutzproblem“ 
- Henriette Mackensen, Leiterin des Heimtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund

Trotz der großen Tierschutzprobleme werden die exotischen Wildtiere unüberlegt angeschafft. Eine große Rolle dabei spielt das Thema Social Media. Viele Nutzer sehen die süßen Tiere bei Instagram oder TikTok und wünschen sich dann auch einen Sugar Glieder. Doch auch wenn es in den sozialen Medien schön aussieht, ist die Haltung der Tiere alles andere als tiergerecht.

In der Natur ernähren sich Sugar Glider von Nektar und Baumsäften der Eukalyptusbäume sowie Insekten. In Gefangenschaft kann diese Ernährung kaum ermöglicht werden. Daher leiden die Tiere oft unter Unterernährung oder Fettleibigkeit, Skelett- und Zahnerkrankungen sowie Vitamin- und Mineralmangel. Sugar Glider sind außerdem nachtaktiv. Wenn sie für Fotos und Videos in den sozialen Medien tagsüber fotografiert oder gefilmt werden, stresst das die Tiere sehr.

Auch Tierheime mit sind überfordert

Sugar Glieder werden oft unüberlegt angeschafft. Schnell fühlen sich Halter*innen überfordert und geben die Tiere ab oder setzen sie aus. Die meisten Tierheime sind jedoch nicht auf solch exotische Wildtiere ausgerichtet. Dazu gehören neben Sugar Glidern auch Weißbüscheläffchen und Flughunde und auch Reptilien, wie Schlangen, Echsen und Schildkröten.

Deswegen fordert der Deutsche Tierschutzbund eine so genannte Positivliste, die festschreibt, welche Tiere als Haustiere gehalten und gehandelt werden dürfen. Auf eine Liste gehören nur solche Tiere, gegen deren Haltung keine Bedenken aus Tier-, Natur- oder Artenschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit spricht.