Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jugendtierschutzfachtag
Anmeldungsvoraussetzungen & Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung und der Überweisung der Teilnahmegebühr für den
Jugendtierschutzfachtag werden die folgenden Bedingungen anerkannt.
1. Eine Teilnahme am Jugendtierschutzfachtag ist ab 18 Jahren möglich.
2. Die Vergabe der freien Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung und Zahlung. Mit
dem Ausfüllen des Anmeldeformulars wird einer EDV-Speicherung der Daten zugestimmt.
3. Anmeldeschluss ist der 15. August 2024. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen beschränkt.
4. Sollte trotz Anmeldung eine Teilnahme am Jugendtierschutzfachtag nicht möglich
sein, bitten wir um eine Absage per E-Mail an info@jugendtierschutz.de. Sofern der Platz nachbesetzt werden kann, wird der Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
5. Sämtliche Leistungen der Veranstaltung ergeben sich ausschließlich aus der Ausschreibung auf www.jugendtierschutz.de, den enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus späteren Informationen zur Veranstaltung.
6. Die angegebenen Kosten umfassen die Verpflegung während der Veranstaltung (inkl. Mittagessen und Getränken).
7. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. ist berechtigt den Jugendtierschutzfachtag aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmer*innen. In diesem Fall werden die gezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Deutschen Tierschutzbund e.V. aufgrund des Ausfalls der Veranstaltung, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. Die Teilnahme am Jugendtierschutzfachtag erfolgt auf eigene Gefahr, der Deutsche Tierschutzbund e.V. übernimmt keine Haftung für Sachschäden, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern*innen.
9. Der/Die Unterzeichner*in erklärt sich damit einverstanden, dass der Deutsche Tierschutzbund e.V. die während der Veranstaltung angefertigten Fotos/Videos im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, unabhängig von der Art des Mediums nutzen darf, wenn die/der Unterzeichner*in darauf herausgehoben und eindeutig identifizierbar abgebildet ist. Die Öffentlichkeitsarbeit umfasst den Webauftritt, Social-Media-Kanäle sowie Publikationen. Dieser Gestattung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden.
10. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich die vor Ort geltenden Regeln einzuhalten. Beeinträchtigt ein/e Teilnehmer*in durch sein Verhalten massiv die geregelte Durchführung der Veranstaltung oder anderen Teilnehmer, kann die Leitung eine Verwarnung und im Wiederholungsfall einen Ausschluss aussprechen. In diesem Falle sind jegliche Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder anderer Kosten ausgeschlossen.
11. Abweichende Vereinbarungen hiervon sind nicht getroffen. Sollte eine Klausel der Bedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die Regelung, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten. Von der Unwirksamkeit einer Klausel werden die übrigen Bedingungen nicht berührt.