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 In Zellkulturverfahren werden menschliche oder tierische Zellen im Reagenzglas (in vitro) gezüchtet. Dabei können sie die Funktion, die sie in ihrem Herkunftsorgan hatten, auch in der Kultur beibehalten. So „schlagen“ Herzzellen in vitro weiterhin wie im echten Herzen und kultivierte Leberzellen stellen über einen gewissen Zeitraum dieselben Stoffe her, die sie auch in der Leber produzierten.
Die Wissenschaftlicher untersuchen diese Zellkulturen und können daraus Rückschlüsse ziehen, welche Reaktionen die entsprechenden Zellen beim Menschen oder im Tier (in vivo) gezeigt hätten.
Der Vorteil von Zellkulturverfahren gegenüber Tierversuchen:Man kann bei der Zellkultur genau ablesen, wie etwas wirkt. Beim Tier kann man – zum Beispiel, wenn man ihm eine giftige Substanz verabreicht – nicht genau feststellen, was im Körper passiert. Deshalb spricht man beim Tierversuch auch von einer „Black Box“.
Hier findest Du Beispiele für Zellkulturverfahren aus dem Zellkulturlabor der Akademie für Tierschutz:
AugenhornhauttestMomentan wird im Zellkulturlabor der Akademie für Tierschutz an der Weiterentwicklung einer Ersatzmethode zum Augenreiztest an Kaninchen (Draize-Test) gearbeitet. Bei diesem Tierversuch werden bislang Chemikalien in das Kaninchenauge geträufelt und die entstehenden Verletzungen im Auge bewertet. Mit einer künstlichen Augenhornhaut aus menschlichen Zellen kann man diesen schmerzhaften Tierversuch ersetzen.
 FischzelltestUm die Giftigkeit von Abwässern zu prüfen, wurde in Deutschland bis 2004 der Fischtest durchgeführt. Fische wurden 48 Stunden lang in verschieden stark verdünntes Abwassers gesetzt. So ermittelte man die Verdünnungskonzentration, bei der keine Fische mehr starben. Anhand der Ergebnisse dieses Tierversuchs wurden die Abgaben errechnet, die das Unternehmen zahlen musste, das die Abwässer produziert hatte. Unzählige Fische mussten für die Ermittlung dieser Gebühr sterben.
Die Giftigkeit von Abwässern lässt sich jedoch auch mit Kulturen aus Fischzellen bestimmen. Die Akademie für Tierschutz hat in Zusammenarbeit mit anderen Instituten einen Test mit Fischzellen entwickelt, bei dem keine Fische mehr sterben müssen.
 Prüfung auf genverändernde Stoffe (SHE-Mikrokerntest)Bislang werden Stoffe, die im Verdacht stehen das Erbgut zu schädigen, im Tierversuch getestet. Die Substanz, die geprüft werden soll, wird in hohen Dosen Versuchstieren gespritzt, worunter die Tiere furchtbar leiden. Nach einer bestimmten Zeit werden die Tiere getötet. Ihr Knochenmark wird auf Zellen mit veränderten Zellkernen (Mikrokerne) hin untersucht, denn diese weisen auf eine erbgutschädigende Wirkung hin.
Alternativ können solche Zellkernveränderungen auch in einem tierversuchsfreien Verfahren an Zellkulturen, dem SHE-Mikrokerntest, beobachtet werden.
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