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|  In der Werbung werden häufig Begriffe verwendet, die sehr tierfreundlich klingen. Aber nicht alle Begriffe sind gesetzlich geschützt und stehen wirklich für mehr Tierschutz.
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Nicht immer hält die Werbung was sie versprichtWenn in der Werbung von „artgerechter Tierhaltung“ gesprochen wird, darf man das nicht unbedingt glauben, denn dieser Begriff ist nicht gesetzlich geschützt. Jede Molkerei darf sagen ihre Milch sei von artgerecht gehaltenen Kühen, auch wenn die Tiere den ganzen Tag im Stall stehen.
NICHT geschützte Begriffe - Artgerechte/ tiergerechte Tierhaltung
- Geprüftes/ deutsches Qualitätsfleisch aus artgerechter Tierhaltung
- Integrierter Landbau
- Aus kontrolliertem (Vertrags-)Anbau
- Aus der Region/ aus heimischer Produktion
- Traditionelle Produktion/ bäuerlich
- Naturrein/ naturnah/ natürlich
- Alternativ/ extensiv
- Umweltschonend/ unbehandelt
Diese Begriffe sind nicht geschützt und garantieren daher keine Produktion unter höheren Tierschutzstandards.
Geschützte Begriffe - Ökologisch/Öko
- Biologisch/Bio
- Organisch
- Biologischer/ Ökologischer Landbau
- Biologisch-dynamisch
- Biologisch-organisch
- Kontrolliert biologisch/ökologisch
Mit diesen Begriffen gekennzeichnet Produkte wurden mindestens unter den höheren Anforderungen der EU-Öko-Verordnung hergestellt. |
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Deutsches Bio-SiegelDas deutsche, gesetzliche Bio-Siegel gibt es seit 2001. Grundlage hierfür ist die EU-Öko-Verordnung, die festlegt, dass mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen müssen. Der Einsatz von Gentechnik ist verboten. Zudem werden höhere Tierschutzstandards als in der industriellen Produktion eingehalten. Das Siegel erscheint immer zusammen mit dem Namen oder der Codenummer der Kontrollstelle.
Ab dem 1. Juli 2010 müssen außerdem alle vorverpackten Bio-Produkte EU-weit mit einem EU-Bio-Logo gekennzeichnet sein. Unverpackte Bio-Produkte können es freiwillig einsetzen.
Tierhaltung nach EU-Öko-VerordnungMit der Einführung des Deutschen Bio-Siegels wurden Mindestanforderungen für die Tierhaltung gesetzlich festgelegt. Gegenüber der üblichen, konventionellen Tierhaltung gelten wichtige Kriterien, die der Tiergesundheit dienen. Die Tierhaltung muss hinsichtlich der Belüftung, der Lichtansprüche und des Platz- und Komfortbedarfs artgerecht gestaltet sein und natürliches Sozialverhalten ermöglichen.
Konkret unterscheidet sich die Bio-Tierhaltung von der Tierhaltung auf konventionellen Betrieben durch folgende Punkte:
- die Tiere haben mehr Platz, eine ganzjährige Anbindehaltung ist nicht erlaubt
- Vollspaltenböden sind verboten
- Hühner werden nicht in Käfigen gehalten, sie dürfen nach draußen auf die Wiese
- nach einer Übergangsfrist haben Schweine Auslauf
- das Futter der Tiere wird überwiegend auf dem eigenen Hof erzeugt und entspricht ihren natürlichen Bedürfnissen
- die Fortpflanzung erfolgt durch den natürlichen Deckakt
- vorbeugender Einsatz von Medikamenten, Antibiotika etc. ist nicht erlaubt
- Manipulationen an den Tieren wie Abkneifen der Eckzähne, Kupieren des Schwanzes, Stutzen der Schnäbel sind verboten
Darüber hinaus gibt es Siegel von Verbänden in Deutschland, die über die Mindeststandards der EU-Öko-Verordnung hinausgehende, strenger Richtlinien verfolgen. Erzeugergemeinschaften wie NEULAND, BIOLAND, DEMETER oder NATURLAND setzen noch konsequenter auf Freilandhaltung, Platz und Zuwendung für die Tiere. Während die letztgenannten ihren Schwerpunkt auf den ökologischen Landbau legen, zielt NEULAND speziell auf eine möglichst artgerechte Tierhaltung ab.
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