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Bei chemischen und physikalischen Laborverfahren werden Wirkstoffe selbst im Labor nachgewiesen - anstatt sie im Tierversuch zu testen oder auch an lebenden Zellen in einer Zellkultur zu prüfen, ob ein Stoff giftig ist oder wie er wirkt. Ein Beispiel für chemische und physikalische Laborverfahren ist der Nachweis von Muschelgift.
Beispiel: Nachweis von MuschelgiftMuscheln ernähren sich von Algen. Manche Algen enthalten Gifte, die sich in den Muscheln anreichern können. Zwar sind diese Gifte für die Muscheln nicht gefährlich, sie können beim Menschen aber Magen-Darm-Erkrankungen oder sogar tödliche Atemlähmungen verursachen.
Damit keine Gift enthaltenden Muscheln in den Handel und somit auf den Teller kommen, werden sie vorher im Tierversuch getestet: Muschelextrakt wird Mäusen in den Bauch gespritzt. Wenn zwei von drei Tieren daran sterben, gelten die Muscheln als giftig. Dieser Versuch ist völlig veraltet und außerdem sehr ungenau.
Dabei kann man das Gift in den Muscheln viel einfacher und genauer im Labor nachweisen, ohne dass dafür Tiere unter großen Schmerzen leiden und sterben müssen. Dieses tierversuchsfreie Verfahren wird in Deutschland bereits seit den 1980er Jahren angewendet. Mit einer Frist von drei Jahren muss dieses alternative Methode in der gesamten Europäischen Union angewendet werden - 2013 ist dann endgültig Schluss mit den schrecklichen Mäuse-Versuchen. Doch bis dahin müssen noch bis zu 500.000 Mäuse pro Jahr für die Gift-Tests sterben...

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