|
 |
|  Mehr als fünf Millionen Wildtiere werden jedes Jahr gejagt und getötet. Dabei ist dies bei den meisten Tierarten aus ökologischer Sicht völlig unnötig. Außerdem kommen häufig tierquälerische Methoden zum Einsatz. Und: Jäger erschießen immer noch freilaufende Hunde und Katzen.
|
|
 |
 |
Nach dem Bundesjagdgesetz dürfen mehr als 90 Tierarten gejagt werden. Dazu zählen auch Tierarten, die bereits ausgestorben sind oder leicht mit gefährdet Arten verwechselt werden können. Für die Jagd auf einige Tierarten wie Möwen, Marder, Füchse oder Waschbären gibt zudem es keinen ökologisch sinnvollen Grund - die erlegten Tiere lassen sich auch nicht sinnvoll nutzen. Aus Tierschutzsicht sollten - wenn überhaupt - nur wenige Arten bejagt werden dürfen, nämlich Rot-, Dam- und Sikahirsch, Rehe, Gemsen und Mufflons sowie Wildschweine.
Kürzere JagdzeitenDie Jagd ist fast das ganze Jahr über möglich - das legen die gesetzlichen Verordnungen so fest. Selbst in den wenigen Wochen außerhalb der Jagdzeit darf "Raubzeug" gejagt werden - das sind Tierarten, für die zwar nicht das Jagdrecht gilt, von denen aber angenommen wird, dass sie das eigentliche Jagdwild gefährden.
Durch die extrem langen Jagdzeiten im Jahr werden die Tiere ständig beunruhigt und sind sehr scheu geworden. Das trifft beispielsweise auf Hirsche und Rehe zu, die man kaum noch am Tage zu sehen bekommt - was sonst für sie natürlich wäre.
Wir fordern deshalb, die Jagd auf wenige Wochen im Herbst und Frühwinter zu begrenzen.
Fallenjagd und Schrotschießen verbietenGesetzlich ist festgelegt, dass nur Fallen für die Jagd benutzt werden dürfen, die ein Tier sofort töten. Das lässt sich jedoch mit keiner Falle garantieren - auch nicht mit den angeblich sicheren Abzugseisen, die zuschnappen, wenn das Tier den Köder nimmt. Tiere, die für diese Falle zu groß sind, werden zu weit vorn erfasst und langsam erwürgt. Zu kleine Tiere werden weit hinten erfasst und schwer verletzt.
Außerdem ist nur in wenigen Landesgesetzen festgelegt, wie oft die Fallen kontrolliert werden müssen. Dadurch müssen Tiere, die durch eine Falle gefangen, aber nicht getötet wurden, oft noch lange leiden. Aus unserer Sicht ist ein Verbot der Fallenjagd überfällig.
Schießen mit Schrot ist aus Tierschutzsicht problematisch, beispielsweise werden bei der Jagd auf Wasservögel bis zu 30 Prozent nicht tödlich getroffen - sie flüchten oft schwer verletzt und sterben dann einen langsamen Tod. Wird bleihaltiges Schrot verwendet, können andere Tiere dieses hochgiftige Schwermetall über die Nahrung oder ihr Beutetier aufnehmen. Sie leiden dann unter einer schleichenden Vergiftung. Schrotmunition gehört deshalb abgeschafft.
Das Haustier als ZielscheibeJäger rechtfertigen den Abschuss freilaufender Hunde und Katzen mit der Gefährdung des "Wildes". Die Landesjagdgesetze geben den Jägern das Recht, Katzen abzuschießen, die sich in einer bestimmten Entfernung vom nächsten Wohnhaus bewegen. Hunden kann das sogar schon passieren, wenn sie sich außerhalb der Rufweite ihres Besitzers befinden. Das sein Tier - das dann womöglich schon erschossen ist - nicht gewildert hat, muss der Besitzer beweisen, nicht der Jäger. Jährlich werden so mehr als hunderttausend Katzen und mehrere tausend Hunde angeschossen oder getötet. Wir protestieren gegen diese "Haustierjagd" und fordern ihr Verbot.
|
Mehr zu diesem Thema:
|
|
|
|
|
|
|
|