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Was muss man beachten, damit das Zusammenleben von Tieren und Nachbarn gut funktioniert?

Der Nachbarstreit ums Tier


Wer Tiere hält, muss darauf achten, dass die Nachbarn durch die Tiere nicht unzumutbar gestört oder belästigt werden. Es ist klar, dass ein Hund nicht den Nachbarn anspringen oder dessen Schuhe zernagen und die Katze nicht in die Nachbarwohnung eindringen darf.
 
In den Miet- oder Eigentumswohnanlagen regelt meistens die Hausordnung, dass Tiere die Gemeinschaftsräume wie das Treppenhaus oder den Garten nicht verschmutzen dürfen. Außerdem gibt es bestimmte Ruhezeiten. Jeder Hunde- oder Papageienbesitzer muss darauf achten, dass das Bellen oder Kreischen seines Tieres nicht unzumutbar lange andauert und während der Ruhezeiten kaum hörbar ist (12 bis 13 Uhr sowie ab 20 Uhr bis 7 Uhr) .
 
Bellt ein Hund zehn Minuten ohne Unterbrechung, kann das eine unzumutbaren Belästigung der Nachbarn sein. Das gelegentliche Gebell eines Hundes, wenn an der Türglocke geläutet wird, ist dagegen dem Nachbarn zuzumuten.
 
In Wohngebieten ist es jedem Grundstücksbesitzer erlaubt zumindest eine Katze mit freiem Auslauf zu halten. Der Nachbar muss es dulden, wenn eine fremde Katze sein Grundstück durchstreift. Verursacht die Katze dort einen Schaden, in dem sie Gemüse- oder Blumenbeete verwüstet, die Terrasse verschmutzt oder Fische aus dem Teich fischt, dann kann er den Besitzer des Tieres zum Schadenersatz heranziehen und verlangen, dass er alles unternimmt, damit diese Störungen aufhören. Auf keinen Fall darf der Nachbar das Tier mit Steinen bewerfen oder verletzen, um es aus dem Garten zu vertreiben.



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