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Welche Tiere dürfen in eine Mietwohnung einziehen? Was ist zu beachten?

Tiere in der Mietwohnung



Katze in der Mietwohnung am Fenstersims mit Sicherungsnetz.

Ihr möchtet gerne ein Tier halten, wohnt aber in einer Mietwohnung? Zunächst einmal spricht nichts dagegen - es gibt kein Gesetz, das dies verbietet. Es kommt auf den Mietvertrag an: Wenn der Vermieter darin die Tierhaltung verbietet, muss man sich daran halten. Für kleine Tiere wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel oder Zierfische gilt dieses Verbot allerdings nicht. Trotzdem sollte mam sich immer überlegen, ob man genug Platz für eine artgerechte Haltung hat - gerade auch für Kleintiere.
 
Steht im Mietvertrag, dass Tiere erlaubt sind, dann dürfen die üblichen Haustiere wie Hunde oder Katzen gehalten werden. In den meisten Fällen enthält der Mietvertrag aber eine Klausel, also eine Einschränkung, dass der Vermieter der Tierhaltung zustimmen muss. Ein oder zwei Hunde oder Katzen zu halten gilt als üblich - der Vermieter darf dies normalerweise nicht verbieten. Er kann die Erlaubnis aber an eine Bedingung knüpfen: Stellt sich heraus, dass das Tier die Nachbarn zu sehr stört - zum Beispiel der Hund bellt ständig und sehr laut - kann er die Erlaubnis wieder zurücknehmen. Der Vermieter kann aber nicht dem einen Mieter die Tierhaltung erlauben, während er sie dem anderen Mieter verbietet. Am besten klärt ihr immer vor der Anschaffung eines Tieres, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Möglichem Ärger geht ihr damit aus dem Weg.
 
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