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|  Wofür werde ich als Tierbesitzer haftbar gemacht im Falle eines Unfalls? Was muss ich im Straßenverkehr beachten?
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Haftung von TierhalternDie Reaktion von Tieren lassen sich nicht vorhersagen - jedes Tier kann sich erschrecken und dadurch zum Beispiel im Straßenverkehr einen Verkehrsunfall verursachen. Dabei können Gegenstände beschädigt werden oder sich Personen verletzen. Der Halter des Tieres haftet für Schäden, die sein Tier verursacht hat - auch wenn er selbst gerade nichts dagegen unternehmen konnte, zum Beispiel weil er seinen Hund kurz angebunden hat, um einzukaufen.
Aber wer ist der Halter? Das ist derjenige, der auf eigene Kosten und Verantwortung für das Tier sorgt. Meist sind das bei Kindern die Eltern, es sei denn, ein Jugendlicher übernimmt schon voll die Verantwortung für das Tier und muss auch die Futter- und Tierarztkosten selbst zahlen. Kinder unter sieben Jahren können noch keine Tierhalter sein - sie haften nicht für ihr Fehlverhalten. Wenn die Eltern in so einem Fall ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, können sie jedoch zur Verantwortung gezogen werden.
Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren können nur mit Zustimmung der Eltern Tierhalter werden - dann haften sie auch selbst. Übernimmt ein Kind oder Jugendlicher ohne Einverständnis der Eltern Pflichten als Tierhalter, sind sie nur eingeschränkt haftungsfähig.
Schäden, die von Kleintieren und Katzen verursacht werden, sind in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn Kinder aber regelmäßig Hunde und Pferde betreuen, ist es empfehlenswert, dass die Eltern eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter abschließen. Diese sollte die Kinder mit einschließen. Im Fall der Fälle kommt dann die Versicherung für die Schäden auf.
Tiere im StraßenverkehrHaustiere dürfen im Straßenverkehr nicht frei herumlaufen. Es müssen sie Personen begleiten, die durch zum Beispiel durch Zurufe und Leine die Tiere lenken können, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Hunde dürft ihr beim Fahrradfahren an der Leine mitführen - aber keine anderen Tiere, etwa Pferde. Neben dem Auto oder vom Auto aus ist es nach der Straßenverkehrsordnung verboten, Tiere mitzuführen.
Haustiere können nicht nur den Straßenverkehr gefährden, sie werden auch selbst von Fahrrädern oder Autos angefahren oder sogar überfahren. Wer ein Tier anfährt oder überfährt muss alles Zumutbare unternehmen, um das Tier zum Tierarzt zu bringen. Wer das Tier verletzt liegen lässt, entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Dies kann mit Geldstrafe und Führerscheinentzug bestraft werden.
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