Während dieser Zeit kann die Gemeinde als zuständige Fundbehörde verlangen, dass der Finder das Tier ins Tierheim bringt. Möchte der Finder nach Ablauf der sechs Monate das Tier behalten, so steht ihm dieser Anspruch zu, sofern sich der Eigentümer des Tieres nicht gemeldet hat. Der Eigentümer muss demjenigen, der das Tier zwischenzeitlich gefüttert und versorgt hat, die Aufwendungen erstatten. Zudem hat der Finder Anspruch auf einen kleinen Finderlohn.